1. Allgemeines
Die nachstehenden Teilnahmebedingungen gelten zwischen
EDC-Business Computing GmbH
Berner Straße 51
60437 Frankfurt / Main
- im folgenden EDC genannt-
und ihren Vertragspartnern,
- im folgenden Kunde genannt-
für alle derzeitigen und künftigen Seminarveranstaltungen. Abweichende Kundenbedingungen, denen EDC nicht ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat, sind in keinem Fall Vertragsinhalt. Für den Inhalt der entsprechenden vertraglichen Vereinbarungen ist allein der Wortlaut der diesbezüglichen schriftlichen Vereinbarungen maßgebend. Änderungen bedürfen einer schriftlichen Zusatzvereinbarung.
2. Anmeldung und Termine
a) An den EDC-Seminaren kann nach entsprechender Bestätigung der Anmeldung durch EDC jedermann teilnehmen.
b) Die Anmeldung bitten wir bis spätestens zwei Wochen vor Seminarbeginn vorzunehmen.
c) Ist das Seminar zum gewünschten Termin bereits belegt, bietet EDC nach Möglichkeit einen Nachfolgetermin an. Das gleiche gilt, wenn das Seminar ausfällt.
d) Meldet der Kunde den Teilnehmer eines offenen Seminars mindestens 10 Arbeitstage vor Seminarbeginn schriftlich ab, werden ihm die Kosten nicht in Rechnung gestellt. Bei späterer Abmeldung vor Seminarbeginn werden 75% des Seminarpreises fällig.
EDC behält sich die Geltendmachung eines etwa über die vorstehende Schadensersatzpauschale hinausgehenden Schadens vor.
Dem Kunden ist der Nachweis möglich, daß EDC ein Schaden überhaupt nicht entstanden oder der Schaden wesentlich geringer als die vorgesehene Schadensersatzpauschale ist.
e) Firmenseminare, Raum- und Rechnervermietungen sind nach Auftragsbestätigung durch EDC verbindlich. Bei einer Stornierung bis 10 Tage vor Seminarbeginn werden 75% des vereinbarten Entgeltes in Rechnung gestellt, danach 100%.
EDC behält sich die Geltendmachung eines etwa über die vorstehende Schadensersatzpauschale hinausgehenden Schadens vor.
Dem Kunden ist der Nachweis möglich, dass EDC ein Schaden überhaupt nicht entstanden oder der Schaden wesentlich geringer als die vorgesehene Schadensersatzpauschale ist.
f) EDC behält sich das Recht vor, Ersatzdozenten einzusetzen und - auch nach Anmeldebestätigung - gegebenenfalls eine zumutbare Orts- und Terminänderung vorzunehmen.
3. Urheberrechte und Datenschutz
Alle Rechte an den Seminarunterlagen, Übersetzungen, Vervielfältigungen und Nachdrucken, auch auszugsweise, behält sich EDC vor. Ohne vorherige schriftliche Zustimmung seitens EDC dürfen keine Reproduktionen, gleich welcher Art, vorgenommen werden. Für die Dauer des Seminarbesuches hat der Teilnehmer ein nicht ausschließliches und nicht übertragbares Nutzungsrecht an der von EDC zu Lehr- und Übungszwecken eingesetzten Software.
Weder ganz noch teilweise darf der Teilnehmer diese Software, entsprechende Dokumentationen oder Ausdrucke kopieren oder Dritten zugänglich machen. Der Kunde wird die von ihm angemeldeten Personen hierüber entsprechend informieren und verpflichten. Für mögliche Schäden aus Zuwiderhandlungen haftet der Kunde sowie der Teilnehmer persönlich.
4. Zahlung
a) Mit der Bestätigung der Anmeldung an den Kunden ist der Vertrag rechtswirksam. Der Rechnungsbetrag ist bei Rechnungseingang, ohne Abzug, sofort fällig.
b) Der Rechnungsbetrag ergibt sich aus der EDC-Preisliste, beziehungsweise der EDC-Seminarübersicht.
Es gilt der Posteingang bei EDC. Erscheint der Teilnehmer nicht oder nur teilweise zum Seminar, ohne vorher vom Kunden schriftlich abgemeldet worden zu sein, bleibt die Rechnungsforderung bestehen.
5. Teilnehmerverhalten
a) Die Seminarordnung und die Seminarzeiten für die von EDC durchgeführten Seminare sind für die Teilnehmer verbindlich. Der Kunde wird die von ihm angemeldeten Personen entsprechend informieren und verpflichten.
b) Verstöße können zum Ausschluss vom Seminar führen. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Kostenerstattung.
6. Gewährleistung, Haftung
a) Das Seminar wird so gestaltet, dass ein aufmerksamer Teilnehmer mit entsprechendem Vorwissen das Seminarziel erreichen kann. Für den Schulungserfolg haftet EDC nicht.
b) Besuch und Seminarinhalt werden dem Teilnehmer durch ein Schulungszertifikat bestätigt.
c) EDC haftet, gleich aus welchem Rechtsgrund, soweit vorliegend nichts anderes geregelt ist, ausschließlich für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit von gesetzlichen Vertretern und leitenden Angestellten. Im Fall grober Fahrlässigkeit ist die Haftung auf den vorhersehbaren Schaden beschränkt, im übrigen, insbesondere für Mangelfolgeschäden, ist die Haftung von EDC ausgeschlossen. Für die Wiederbeschaffung von Daten haftet EDC in jedem Fall nur dann, wenn deren Benutzung im Rahmen des Seminars dem Kunden von EDC schriftlich bestätigt wurde und der Kunde sichergestellt hat, dass diese Daten aus Datenmaterial, das in maschinenlesbarer Form bereitgehalten wird, mit vertretbarem Aufwand rekonstruiert werden können.
7. Gerichtsstand, Sonstiges
Gerichtsstand ist, sofern es sich bei dem Kunden nicht um einen Minderkaufmann handelt, Frankfurt/Main.
8. Schlussbemerkung
Sollte einer der Punkte dieser Teilnahmebedingungen rechtlich unwirksam sein oder werden, berührt dies die Verbindlichkeiten der übrigen Punkte nicht.